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BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 128.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bauplanungsrechtliche Ausgestaltung der Privilegierung einer Bewegungshalle für Pferde - Verwaltungsrechtliche Auslegung der Pferdezucht einschließlich einer reiterlichen Erstausbildung für Jungpferde unter dem Begriff der Landwirtschaft i.S.d. Bauplanungsrechts - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1986 - 1 A 96/85
- BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 128.87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82
Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 128.87
Im Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - (Baurecht 1986, 419) hat der Senat entschieden, für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs sei die Gewinnerzielung nur ein (gewichtiges) Indiz; fehle es an der Erwirtschaftung eines Gewinns, so könnten andere Indizien für die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und damit für die Betriebseigenschaft sprechen. - BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82
Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S. …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 128.87
Im Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 13.82 - (Baureeht 1985, 541 = BRS Bd. 44 Nr. 79) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, der Begriff der Landwirtschaft umfasse die Pferdezucht einschließlich einer reiterlichen Erstausbildung der Jungpferde; es hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil unter anderem noch zu ermitteln war, ob die Merkmale der Ernsthaftigkeit, Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit als Voraussetzungen einer Privilegierung der Bewegungshalle gegeben seien. - BVerwG, 23.08.1962 - I C 65.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 128.87
Im Urteil vom 23. August 1962 - BVerwG 1 C 65.61 - (Buchholz 406.11 § 35 Nr. 4 = BBauBl. 1965, 357) hat das Bundesverwaltungsgericht ein Wohnhaus sowie zwei Hühner- und Schweineställe zwar als einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb dienend angesehen, obwohl nur eine landwirtschaftliche Fläche von 3 ha und eine bewaldete Fläche von 1, 8 ha zugrunde lagen, während die Klägerin über eine Fläche von 7, 8 ha verfügt.
- BVerwG, 09.12.1993 - 4 B 196.93
Kennzeichnung eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs - Dauerhaftigkeit …
Das alles schließt es aus, im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Abstriche von den objektiven Anforderungen an die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit des Betriebs zu machen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juli 1987 - BVerwG 4 B 128.87 - RdL 1987, 233).